Inkassogebühren oder Inkassokosten: Wie heißt es richtig?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig fälschlicherweise der Begriff „Inkassogebühren“ benutzt. Dabei ist dieser rechtlich nicht korrekt, weswegen wir in unseren Schreiben und hier auf der Website von Inkassokosten sprechen. Denn für Inkassounternehmen gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Riverty Back in Flow berechnet seine Vergütung wie die meisten Inkassounternehmen in Anlehnung an die Gebühren, wie sie für Rechtsanwälte im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und im Vergütungsverzeichnis geregelt sind. Es handelt sich im Inkasso also nicht um Gebühren im rechtlichen Sinne, daher verwenden wir den Begriff Inkassokosten.

Sie haben Fragen rund um das Thema Inkassokosten? In den FAQ unter „Inkassokosten bei Riverty Back in Flow“ haben wir die wichtigsten Fragen für Sie zusammengefasst.