Das Inkassoverfahren ist ungerechtfertigt. Muss ich trotzdem Inkassokosten zahlen?

Wenn die Forderung ungerechtfertigt ist, müssen Sie selbstverständlich keine Inkassokosten bezahlen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall zeitnah. Nennen Sie uns die Einzelheiten und belegen Sie sie möglichst mit Nachweisen. Wenn Ihre Retoure beispielsweise verloren gegangen ist, schicken Sie uns Ihren Einlieferungs-Beleg. Oder sollte jemand unter Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen haben und Sie haben Anzeige erstattet haben, informieren Sie uns bitte. In diesem Fall würde es uns sehr helfen, wenn Sie uns eine Kopie der Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige zukommen ließen.
Über das Kontaktformular können Sie uns solche Nachweise bequem hochladen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Einwände gegen eine Forderung erheben, sollten Sie sich sicher sein, dass die Forderung nicht berechtigt ist. Denn falls sie doch berechtigt ist, erhöhen sich unsere Inkassokosten wegen des höheren Prüfungs- und Bearbeitungs-Aufwands.

Mehr zum Thema unberechtigte oder bereits bezahlte Forderungen finden Sie in den FAQ unter „Ich habe die Forderung bereits gezahlt. Was muss ich tun?“ und unter „Was kann ich tun, wenn die Forderung nicht berechtigt ist?“.