Ist die Höhe von Inkassokosten gesetzlich geregelt?

Streng genommen sieht das Gesetz aktuell keine Obergrenze für Inkassokosten vor. Aber wenn ein Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt, kann dieser Gläubiger seinem Verbraucher nur Kosten in der Höhe weiterbelasten, wie sie auch bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden wären. Die Rechtsanwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
Wir berechnen deshalb für unsere Inkassotätigkeiten eine Vergütung in Anlehnung an das RVG und das dazugehörige Vergütungsverzeichnis.