Welche Daten speichert Riverty Back in Flow?

Als Inkassounternehmen dürfen wir sämtliche Daten verarbeiten, die nötig sind, um eine Zahlung einzuziehen. Beispielsweise können das sein: Name, Anschrift, Telefonnummer, Grund der Forderung sowie Höhe und Fälligkeit der Zahlung.

Daneben ermittelt, speichert und nutzt Riverty Back in Flow auch weitere Informationen, die für die Bearbeitung des individuellen Falles notwendig sind, z.B. Bonitätsauskünfte, Adressermittlungen sowie andere zur Bewertung der Forderung benötigten Daten.

Eine vorherige Einwilligung zur Datenweitergabe an einen Rechtsdienstleister ist nicht nötig. Das sieht auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) so vor und nennt es in Artikel 6 , Abs.atz 1 "Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung oder auf Grund berechtigten Interesses des Gläubigers".
 
Vorzeitige Löschungen sind uns aus gesetzlichen Gründen leider nicht möglich.